Auszug aus den DGCS-Controlling-Standards: Wirkungscontrolling
DGCS-Controlling-Standards
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Allgemeines zu den DGCS-Controlling-Standards
In den zurückliegenden 20 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für das Management sozialwirtschaftlicher Organisationen grundlegend verändert. Steuerung und Führung, Finanzierung, Personalmanagement, Angebots- und Geschäftsfeldentwicklung sowie die Digitalisierung der Unternehmensprozesse haben zu einer tiefgreifenden Professionalisierung zentraler Unternehmensfunktionen, insbesondere auch des Controllings, geführt. Methoden, Instrumente, Datengrundlage und Effektivität sowohl des strategischen als auch des operativen Controllings haben sich deutlich weiterentwickelt, allerdings sind die Entwicklungsstände, strukturellen Voraussetzungen und das Know-how in der Branche noch immer sehr unterschiedlich.
Über die Definition von Standards ist eine bewusste und transparente Auseinandersetzung mit den Strukturen, Prozessen und Inhalten des Controllings möglich. Die DGCS schafft mit der Entwicklung von Controlling-Standards einen praxisorientierten Bezugsrahmen, der sich an die spezifischen Bedürfnisse einzelner sozialwirtschaftlicher Organisationen anpassen lässt. Controlling-Standards sollen diese in die Lage versetzen, Controlling-Prozesse zu reflektieren, zu analysieren und Aktivitätsmuster wie Handlungsbedarfe zu identifizieren.
Die DGCS-Controlling-Standards knüpfen an die allgemeinen Controlling-Standards der DIN SPEC 1086:2008 sowie die Spezifika der Sozialwirtschaft an. Insofern folgen die einzelnen Kapitel einer einheitlichen Gliederunslogik:
- Der einleitende Abschnitt liefert zunächst eine Begriffsdefinition für einen spezifischen Standard.
- Anschließend werden für diesen spezifischen Standard in einem zweiten Abschnitt „Besondere Aspekte der Sozialwirtschaft“ herausgearbeitet.
- In einem dritten Abschnitt werden dann die aus den dargestellten Besonderheiten resultierenden DGCS-Controlling-Standards im Hinblick auf Anforderungen an Inhalte und Instrumente des Controllings beschrieben, die wiederum Inhalte der DIN SPEC 1086:2008 spezifizieren.
Wirkungscontrolling (Auszug)
Begriffsdefinition
Die Wirkung sozialer Dienstleistungen ist für deren Finanzierung von zentraler Bedeutung, weil der Einsatz öffentlicher oder privater Mittel für soziale Aufgaben unter Konkurrenzbedingungen (man könnte das Geld auch für andere Aufgaben verwenden) zwangsläufig zur Frage führt, ob und welche Konzepte/Angebotssettings besonders wirksam sind, also für die Zielgruppe einen besonders hohen Nutzen stiften.
Dieser Aspekt interessiert nicht nur Kostenträger, Spender, Sponsoren, Zuwendungsgeber und Investoren, sondern vor allem auch die Politik, Angehörige von Menschen, die in sozialen Organisationen betreut werden, Steuerzahler und insbesondere: die Leistungsempfänger selbst.
Soziale Organisationen und die öffentliche Hand benötigen deshalb Instrumente, mit deren Hilfe sie ihre fachliche Wirksamkeit kontinuierlich beobachten und steuern – also controllen – können.
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Besondere Aspekte der Sozialwirtschaft
Im Gegensatz zu klassischen gewerblichen Dienstleistungen, wie z. B. von Banken, Rechtsanwälten oder Architekten, zeichnen sich soziale Dienstleistungen durch einige Besonderheiten aus:
- Unklar ist häufig, was genau den Erfolg einer Sozialen Dienstleistung ausmacht: die Stakeholder (Adressat der Dienstleistung, Angehörige, Leistungserbringer, Kostenträger, Politik, Steuerzahler etc.) können hierzu höchst unterschiedliche Vorstellungen haben. Die Wirkung einer beruflichen Reha-Maßnahme (mit Wohnheimunterbringung) bemisst sich z. B. aus Sicht der Rentenversicherung vor allem an der Integrationsquote, gemessen in der Beschäftigungsquote sechs Monate oder ein Jahr nach Maßnahmenende. Subjektive Begleiterscheinungen, wie z. B. die Trennung von der Familie für zwei Jahre oder dass der erlernte neue Beruf zwar am Markt aussichtsreich, aber nicht den persönlichen Neigungen entspricht, fließen in diese Bewertung eben so wenig ein, wie substanzielle Kompetenzzuwächse, die sich (z. B. aufgrund konjunktureller, saisonaler oder regionaler Effekte) noch nicht in einem Beschäftigungsverhältnis manifestiert haben.
- Zudem besteht die Möglichkeit, dass unzureichende Assessments und fehlendes Case Management dazu führen, dass einzelne Klienten in Hilfesettings gelenkt werden, für die sie nicht die persönlichen, gesundheitlichen, fachlichen oder sonstigen Voraussetzungen zur Erreichung der Maßnahmenziele mitbringen.
- Soziale Dienstleistungen entstehen in einem komplexen sozialen Beziehungsgeflecht. Die Zuordnung von Kausalität im Hinblick auf den fachlichen Erfolg von sozialen Dienstleistungen ist hierbei häufig nicht einfach, weil in manchen Arbeitsfeldern z. T. ohne methodischen Aufwand nicht geklärt werden kann, welcher Teil des Erfolgs/Misserfolgs auf die Organisation (operationalisiert über Inputfaktoren, wie Mitarbeiter, Konzept, Hilfesetting, Finanzmittel etc.), auf Reifungsprozesse beim Klienten, auf Kontext- (z. B. Peergroups, familiäres Umfeld) oder Black-Box-Faktoren zurückzuführen ist. Dadurch führen Messergebnisse ggf. zu
Scheingenauigkeiten und Überinterpretationen
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DGCS-Controlling-Standards: Anforderungen an Inhalte und Instrumente
Wirkungscontrolling erfordert einen Perspektivenwechsel: die Frage des klassischen Controllings nach der innerorganisatorischen Effizienz (Gegenüberstellung von Input und Output) wird durch die Perspektive der Effektivität einer Organisation bei ihren Anspruchsgruppen ergänzt.
Das Wirkungscontrolling sozialer Dienstleistungen umfasst nach dem Wirkungsmodell sozialer Dienstleistungen von IGC und DGCS als Mindestanforderung die Beobachtung von effects, als objektive Wirkungen i. S. des gesetzlichen Auftrags oder der Organisationsziele bzgl. von Individuen und deren Lebensumständen (z. B. Kompetenzzuwachs, Integrationsquote, Lebensqualität), von impacts, als subjektiv erlebte Wirkungen (subj. Lebensqualität, Sozialklima) der Adressaten der sozialen Dienstleistung und von outcomes, als objektive sozialpolitische oder volkswirtschaftliche Wirkungen (z. B. Regionalökonomische Effekte, Transferströme).
Für das wirkungsorientierte Controlling sind die nicht-monetären Wirkungen von besonderer Bedeutung, die z. B. über Konzepte wie Lebensqualität, Teilhabe, Alltagsoptionen, Integration oder Produzentenstolz (im Bereich Arbeit) operationalisiert werden.
Die nicht-monetären Wirkungen werden als abhängige Variablen betrachtet, die durch Input oder Produktionsfaktoren (Personalmengen, Führungsmenge, Geldmengen, Know-how und Motivation der Mitarbeiter, sachliche Ausstattung, Konzepte etc.) beeinflusst werden. Um diese Effekte ermitteln zu können, werden Informationen des klassischen Controllings (z. B. Umsätze, Kosten, Rendite, Personalmengen) mit Informationen des Wirkungscontrollings (z. B. Lebensqualität) systematisch verknüpft.
Wirkungscontrolling zielt somit darauf ab, die mit den verfügbaren Ressourcen hergestellten nicht-monetären Wirkungen einer sozialen Organisation zu erfassen und genau diejenige Wirkungsmenge zu ermitteln, die ohne die soziale Einrichtung nicht entstanden wäre. Genau dieser Teil der Wirkung ist über das Controlling steuer- und überprüfbar.
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