Auszug aus den DGCS-Controlling-Standards: Risikomanagement
DGCS-Controlling-Standards
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Allgemeines zu den DGCS-Controlling-Standards
In den zurückliegenden 20 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für das Management sozialwirtschaftlicher Organisationen grundlegend verändert. Steuerung und Führung, Finanzierung, Personalmanagement, Angebots- und Geschäftsfeldentwicklung sowie die Digitalisierung der Unternehmensprozesse haben zu einer tiefgreifenden Professionalisierung zentraler Unternehmensfunktionen, insbesondere auch des Controllings, geführt. Methoden, Instrumente, Datengrundlage und Effektivität sowohl des strategischen als auch des operativen Controllings haben sich deutlich weiterentwickelt, allerdings sind die Entwicklungsstände, strukturellen Voraussetzungen und das Know-how in der Branche noch immer sehr unterschiedlich.
Über die Definition von Standards ist eine bewusste und transparente Auseinandersetzung mit den Strukturen, Prozessen und Inhalten des Controllings möglich. Die DGCS schafft mit der Entwicklung von Controlling-Standards einen praxisorientierten Bezugsrahmen, der sich an die spezifischen Bedürfnisse einzelner sozialwirtschaftlicher Organisationen anpassen lässt. Controlling-Standards sollen diese in die Lage versetzen, Controlling-Prozesse zu reflektieren, zu analysieren und Aktivitätsmuster wie Handlungsbedarfe zu identifizieren.
Die DGCS-Controlling-Standards knüpfen an die allgemeinen Controlling-Standards der DIN SPEC 1086:2008 sowie die Spezifika der Sozialwirtschaft an. Insofern folgen die einzelnen Kapitel einer einheitlichen Gliederungslogik:
- Der einleitende Abschnitt liefert zunächst eine Begriffsdefinition für einen spezifischen Standard.
- Anschließend werden für diesen spezifischen Standard in einem zweiten Abschnitt „Besondere Aspekte der Sozialwirtschaft“ herausgearbeitet.
- In einem dritten Abschnitt werden dann die aus den dargestellten Besonderheiten resultierenden DGCS-Controlling-Standards im Hinblick auf Anforderungen an Inhalte und Instrumente des Controllings beschrieben, die wiederum Inhalte der DIN SPEC 1086:2008 spezifizieren.
Risikomanagement (Auszug)
Begriffsdefinition
Risikomanagement dient der Krisenprävention und Gefahrenabwehr. Es hat das Ziel, existenzielle Krisen des Unternehmens zu vermeiden. Risiken liegen vor, wenn negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu befürchten sind.
Mit einem Risikomanagementsystem sollen der Fortbestand der Organisation und ihre Überlebensfähigkeit gesichert werden. Das Unternehmen wird gegen gefährdende Ereignisse abgesichert und der Unternehmenswert kann erhalten und ausgebaut werden. Neben den Risiken gilt es auch die Chancen des Unternehmens zu managen.
Risikomanagement ist zentrale Aufgabe der Unternehmensführung, das Controlling steuert hierfür die entscheidenden Daten zu. Es betrifft in unterschiedlicher Intensität alle Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse. Die Risikosteuerung ist in allen Planungs-, Organisations-, Informations-
und Kontrollprozessen zu berücksichtigen.
Besondere Aspekte der Sozialwirtschaft
Die Sozialwirtschaft ist maßgebend von der Kassenlage der öffentlichen Hand abhängig und ein stark reglementierter Markt mit einem hohen Risiko gesetzgeberischer Eingriffe. Das Paradigma von Inklusion, UN-Behindertenrechtskonvention und das neue Bundesteilhabegesetz führen zum Beispiel zu erheblichen Risiken für Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Größter Kostenblock in der Sozialwirtschaft sind die Personalkosten. Der Fachkräftemangel stellt ein Schlüsselrisiko dar. Teilweise refinanzieren Anbieter ihre Arbeit über Projektmittel oder Spenden. Sie sind schwankenden Zahlungsbereitschaft und wechselnden Förderschwerpunkten ausgesetzt.
Der politisch anerkannte Bedarf wird von der öffentlichen Hand definiert, z. B. im Rahmen von Sozialplanung zur Bestimmung des Bedarfs an Pflegeheimplätzen (kommunale Pflegeplanungen). Interventionistische Eingriffe stellen ein Risiko dar. Immer seltener werden soziale Dienstleistungen in einer reinen Dienstleister- und Leistungsempfängerbeziehung erbracht. Unter Stichworten wie Inklusion, Teilhabe und sorgende Gemeinde sind Dritte, z. B. Angehörige oder Nachbarn in der Dienstleistungserbringung eingebunden. Damit steigt die Abhängigkeit von zusätzlichen Stakeholdern und das unternehmerische Risiko.
Dem Nachfragemonopol der öffentlichen Hand (Sozialversicherungsträger, Bundesagentur, Kranken- und Pflegekassen) stehen Anbieterzusammenschlüsse gegenüber, wie z. B. die Ligen der Freien Sozialwirtschaft. Aus den kollektiven Preisfindungs- und Verhandlungskon-stellationen ergeben sich besondere Risiken.
Die Wirkungen von präventiven Maßnahmen, die langfristige Wirkung von sozialen Dienstleistungen sowie die Wirkungen auf das Gemeinwesen sind mit herkömmlichen Controlling-Instrumenten nur schwer zu messen. Der erschwerte Wirkungsnachweis stellt für die Sozialwirtschaft ein Risiko dar.
DGCS-Controlling-Standards: Anforderungen an Inhalte und Instrumente
Pflichtbestandteile des Risikomanagementsystems sind das interne Überwachungssystem, das Controlling- sowie das Frühwarnsystem.
Im internen Überwachungssystem werden risikomindernde Regeln und Kontrollroutinen festgelegt und durchgeführt. Die Umsetzung obliegt z. B. der Innenrevision.
Das Controlling-System dient der Planung und Steuerung der Unternehmensentwicklung. Es umfasst als Mindeststandard die Kurz-, Mittel- und Langfristplanung von Leistungen, Wirkungen,
Personal und Finanzen inklusive einer Erfolgs-, Liquiditäts- und Investitionsplanung.